FAQ

Was muss ich tun, um Logopädie zu erhalten

Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt. Dieser entscheidet, ob eine logopädische Therapie notwendig ist. Verschiedene Ärzte können eine logopädische Therapie verordnen. Im Wesentlichen sind dies:
- Kinderärzte
- HNO-Ärzte
- Phoniater
- Neurologen
- Internisten
- Allgemeinmediziner
- Kieferorthopäden
- Zahnärzte

 

Haben Sie Anspruch, logopädische Therapie zu bekommen?

- Anspruch nach dem SGB IX
Nach § 26 Abs. 2 Nr. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) IX umfassen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Heilmittel einschließlich Sprach-, Beschäftigungs- und physikalischer Therapie. Damit ist gesetzlich geregelt, dass Logopädie zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehört. Auf Logopädie besteht ein Anspruch, wenn die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung vorliegen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der aus medizinischer Sicht entscheidet, ob ein logopädischer Therapiebedarf vorhanden ist.

 

Wie sieht die logopädische Arbeit aus?

Unter Berücksichtigung medizinischer, pädagogischer und psychologischer Kenntnisse findet ein ausführliches Anamnesegespräch mit dem Patienten und (vor allem bei Kindern) auch mit den Angehörigen statt. Anschließend erfolgt die, dem Störungsbild entsprechendene, Untersuchung. Aufgrund dieser logopädischen Diagnose wird ein individueller Therapieplan erstellt. Um die Behandlung wirksam zu gestalten, wird in der logopädischen Therapie systematisch und in kleinen Schritten gearbeitet. Dabei werden alle Sinne/Wahrnehmungsbereiche angesprochen und gefördert. Die Therapie wird in Einzelsitzungen, falls erforderlich auch in Gruppensitzungen durchgeführt.

 

Wie viele logopädische Behandlungen bekomme ich verordnet?

Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. In der Regel verordnet der Arzt 
10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach jedem Rezept erhält der Arzt von dem Therapeuten einen Bericht, in dem der Stand der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik, sowie der Rückmeldung des Therapeuten, entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterverordnung der Therapie. Nach dem Ablauf jeder Verordnung wird neu über die Weiterführung der Therapie entschieden. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll.

 

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! 
Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten ohne Zuzahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung (§ 61 SGB V).
Der Eigenanteil entfällt, falls Sie von Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung erhalten haben (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).

 

Und wie ist das bei Privatpatienten?

Bei den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede – je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. 

 

Wie oft findet eine logopädische Behandlung statt?

Dies ist abhängig von dem vorliegenden Störungsbild. Die Behandlung findet in der Regel 
1-2 Mal in der Woche, meist als Einzeltherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten.

 

Wo wird die Therapie durchgeführt?

Die ärztlicherseits verordnete logopädische Therapie wird grundsätzlich ambulant in der Praxis für Logopädie erbracht. Sie kann auch im Rahmen eines Hausbesuchs erfolgen, dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arzt den medizinisch notwendigen Hausbesuch verordnet hat. 

 

Führen Sie auch Hausbesuche durch?

Ja, ich führe auch Hausbesuche durch.

Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätige ich auch Hausbesuche bei Ihnen zu Hause, im Seniorenheim oder im Pflegeheim. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder, die einen Integrationsstatus haben, können wir auch in integrativen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen therapieren, wenn sie dort ganztags betreut sind. Die Indikation zum Hausbesuch muss von dem Arzt festgestellt und auf der Verordnung angekreuzt sein.

 

Gibt es Wartezeiten für einen Therapieplatz?

Wir sind in jeder Hinsicht darum bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.. Auch für Vormittagstermine ist die Wartezeit deutlich kürzer als für nachmittags, wo die Nachfrage besonders groß ist. Je flexibler Sie in Ihrer Zeitgestaltung sind, desto schneller können Sie einen Therapieplatz bekommen.

Was benötige ich für die erste Einheit?

Sie benötigen eine gültige ärztliche Verordnung (meistens rosafarben/blau, DinA5), die – bei gesetzlich Versicherten – nicht älter als 28 Tage sein darf. Bei privat versicherten PatientInnen besteht diese Frist nicht. Falls Sie über Arztberichte, Diagnosen und Berichte anderer Therapeuten oder Einrichtungen verfügen, bringen Sie diese bitte mit.

 

Was passiert in der ersten Stunde?

Hier findet ein Erstgespräch, ein so genanntes Anamnesegespräch statt. Dabei haben Sie die Möglichkeit genau zu schildern, weshalb Sie zu mir kommen. Anschließend erfolgen eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsplanes mit dem Therapieziel.

 

Sind die Eltern bei der Therapie dabei?

Bei der ersten Stunde sind die Eltern immer mit anwesend. Bei den meisten weiteren Therapieterminen verlassen die Eltern dann den Therapieraum und werden etwa fünf Minuten vor dem Therapieende wieder hereingeholt, um die Therapie und die häuslichen Übungen zu besprechen. Manche Kinder benötigen auch ein paar Therapien als „Übergangsfrist“, bevor sie sich von der Bezugsperson trennen können. Dies berücksichtige ich selbstverständlich, in Absprache mit den Eltern. Es gibt auch Therapien, bei denen es wichtig ist, dass die Eltern während der Therapie anwesend sind. Die Notwendigkeit dafür wird individuell besprochen.

 

Was kann ich selbst zur Therapie beitragen?

Regelmäßige Therapietermine sind wichtig für den Therapieverlauf! Deshalb achten Sie bitte darauf, dass Sie keine anderen Termine für die Zeit vereinbaren, in der normalerweise die logopädische Therapie stattfindet.

Ein Üben der Therapieinhalte im häuslichen Rahmen unterstützt die Behandlung und ist für den Therapieerfolg wichtig!
Sie werden über den Therapieverlauf informiert und bekommen in der Regel für sich oder Ihr Kind nach jeder Stunde Übungsbereiche genannt, meist auch in schriftlicher Form, die sie zu Hause üben sollten.

 

Wie kontaktiere ich die Praxis am besten?

Zur Anmeldung in der Praxis erreichen Sie mich telefonisch unter 05033 390159 oder 

0176 76811902. Sie können uns aber zu jeder Zeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter/Mailbox mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer hinterlassen. Wir rufen dann zurück. Gerne können Sie uns auch bequem per Mail (info@logopaedie-scherer.com) kontaktieren. Hinterlassen Sie dann bitte auch eine Telefonnummer, damit ggf. Fragen auch im direkten Kontakt besprechen können.

 

Ab welchem Alter ist eine logopädische Therapie sinnvoll?

Logopädie kann schon sehr früh eine sinnvolle Intervention darstellen. Es ist ein Mythos, dass eine Behandlung erst ab einem bestimmten Alter sinnvoll ist. Der Eintritt in die logopädische Therapie richtet sich nach der Art der Beschwerden und deren Ausprägung. Wir beraten Sie gerne.

 

Entstehen Kosten bei Nichteinhaltung von Terminen?

Termine sollten nach Möglichkeit eingehalten werden bzw. in dringenden Fällen können sie bis 24 Stunden vorher abgesagt werden. Unentschuldigte, nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Rechnung gestellt (Ausnahmen sind plötzliche Erkrankungen des Patienten, die vom Arzt attestiert sind).

 

Haben Sie weitere Fragen?

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet worden sein, stehe ich Ihnen gerne zur weiteren Beratung zur Verfügung. Ich freue mich über Ihren Anruf oder 
Ihre E-Mail.

 

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